Der BDK hat eine Pressemappe veröffentlicht. Dort steht, den Großkaliber-Schießsport in Deutschland erledigen zu wollen. So jedenfalls verstehe ich die Aussage: “Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat nach fachlich breiter Diskussion den Beschluss gefasst, sich für ein Verbot von Großkaliber-Kurzwaffen im privaten Besitz einzusetzen“.
Als Aufhänger verwenden die Jungs um Herrn Carstensen und Herrn Jansen die kürzlich erfolgten Kontrollen der Aufbewahrung in Baden-Württemberg. Sie behaupten, wie auch der BaWü-Innenminister Rech, daß bei über 50% der kontrollierten Haushalte Beanstandungen gewesen wären. Mit dieser Aussage implizieren sie gleichermaßen, daß das bei allen Waffenbesitzern in allen Bundesländern so sei.
Und das ist die Lüge. Der BDK sollte es einfach besser wissen. Naja, eigentlich wissen es diese Volksverhetzer ja, es passt Ihnen aber nicht in ihr gutmenschliches Weltverbessererbild. Die Wahrheit ist nämlich, daß in BaWü nur ein ganz geringer Prozentsatz der Waffenbesitzer besucht wurde. 1/8% oder so. Oder knapp 1 Promille. Und das waren auch nur diejenigen, die im Vorfeld die Aufbewahrung ihrer Waffen nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen haben ( alle anderen haben es nämlich getan!). Die wenigsten davon Sportschützen, überwiegend ältere Witwen und Angehörige mit Erbwaffen, aber auch Waffenbesitzer aus der Vor-1972-Zeit als im Prinzip noch alles frei erhältlich war. Diese Leute, von denen die meisten noch nicht einmal wußten wie Ihre Waffen seit 2003 aufzubewahren sind (es hat Ihnen nämlich keiner vom Amt etwas gesagt), die zum allergrößten Teil nur ein altes KK- oder Flobertgewehr besitzen, die werden jetzt hergenommen um den Sportschützen was ans Zeug zu flicken. Sie finden das gemein? Ich auch.
Es ist aber auch ein Kreuz. Da wird man aufgefordert seine illegalen Waffen (straffrei!) abzugeben, und dann wird man doch dafür bestraft. Verarscht, verarscht. Wen wundert es, daß die Bevölkerung verunsichert ist?
Hiermit fordere ich in den Staat auf sich zu entwaffnen, da er am 27.11.2009 im Gefängnis in Aachen bewiesen hat dass er seiner Aufsichtspflicht für sowohl Schusswaffen als auch Munition nicht gerecht werden kann. Laut Presse hat ein Vollzugsbeamter den 2 Ausbrechern die Waffen besorgt und seitzt nun selber in U-Haft Wenn der Staat also jetzt Kriminellen Schusswaffen für Ausbrüche zur Verfügung stellt, warum werden Sportschützen dann mit immer strengeren Auflagen belegt? Der BDK hat offensichtlich versäumt im eigenen Revier Kontrollen durch zu führen. Ich möchte hier fast soweit gehen die im Waffengestz unter §5 geforderte Zuverlässigkeit Polizeibeamten und sonstigen Vollzugsorganen abzuerkennen