Erste Enteignungen drohen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe fordert anscheinend die ersten Besitzer von 4mm-Waffen auf ein Bedürfnis nachzuweisen, bzw. die Waffen zur Vernichtung abzugeben. Wenn es sich bei diesen Waffen um umgebaute Originale handelt werden diese seit dem neuen WaffG 2008 bedürfnismäßig wie die Originalwaffe behandelt. Nach altem Waffenrecht waren diese Waffen bedürfnisfrei zu erwerben. Eine Besitzstandwahrungsregelung wird bei diesen ungefährlichen Kapselschießern anscheinend nicht angewandt. Mal sehen, wie sich’s weiter entwickelt…..

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