Rule Britannia, Britannia Rule The World!

Das war einmal, lange her. Die Großmacht wurde kleingemacht, jetzt ist man nicht mal mehr in der Lage im eigenen Land der Ausschreitungen Herr zu werden. London zeigt sich als Kriegsgebiet. Andere große Städte stehen ebenfalls vor dem Kollaps. Die Krawalle dauern jetzt schon die vierte Nacht an, ein Ende ist nicht abzusehen. Die Randalierer, man nennt sie “Jugendliche” (politically correct Neusprech für Migranten, siehe Blaulicht-Blog), schlagen, treten und vergewaltigen, stehlen und zerstören das Eigentum anderer Leute. Polizeistationen werden in Brand gesteckt, Polizisten “aufgemischt”. Es brennt in England, im wahrsten Sinne des Wortes.

Was können die Einheimischen dagegen tun? Wie können sie ihre Gesundheit, ihr Eigentum schützen?

Gar nicht. Tatsache. Demutshaltung einnehmen und stillhalten. Sagt das britische Gesetz.

Das englische -faktisch nicht existierende- Notwehrrecht gestattet keine Gewalt gegen Einbrecher und Schläger, Mörder und Totschläger. Weder mit Schußwaffen, noch mit Messern, noch mit anderen Mitteln. Es geht soweit, daß jemand, der sich trotzdem wehrt, Haus und Hof verliert und ins Gefängnis muss. Der Täter wird noch mit Schadenersatz belohnt. Kaum zu glauben, aber wahr.

Vor diesem Hintergrund ist es schon sehr mutig, daß die Engländer sich jetzt mit Baseballschlägern aufrüsten (man erinnere sich, Kurzwaffen sind dort verboten): Amazon meldet Rekordumsatz. Trotz aller justitiablen Risiken möchte man sich halt wenigstens ein bischen geschützt sehen. Vielleicht wurden die Briten aber auch durch eine Aussage ihres Justizministers Clarke ermutigt, welcher “Chancengleichheit” für die Überfallenen fordert. Er möchte der Bevölkerung zukünftig erlauben, sich zumindest mit Küchenmessern und Schürhaken gegen Übergriffe zu wehren. Ob das gegen Einbrecher mit illegalen Schußwaffen (in England gibt es von diesen -wegen des Kurzwaffenverbots- mehr als Schafe) nützt? Eher nicht.

Lesen Sie dazu bitte auch den Kommentar von Dr. Georg Zakrajsek.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht derzeit keine Anzeichen dafür, dass es in deutschen Großstädten zu Jugendkrawallen wie in England kommen kann. Meint er, blind wie er auf seinem linken Auge ist. Die linkskommunazistische Brut sieht das etwas anders. Die wollen Berlin anzünden:

“Feuer und Flamme für Deutschland! Praktische Solidarität mit den Londoner Fighter_innen! Auch Berlin muss brennen!!!”

Wenn’s dann soweit kommen sollte, können wir froh sein, daß unser deutsches Notwehrgesetz wesentlich mehr Rechte für den Betroffenen hergibt als das englische. Es ist einem Angegriffenen grundsätzlich gestattet, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der „Notwehr“ möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen.

Nur, was nutzt das alles, wenn man trotzdem kein adäquates Mittel zur Selbstverteidigung verfügbar hat? Wenn man etwas älter und gebrechlicher, körperlich beeinträchtigt oder behindert ist? Als Frau? Wenn der/die Täter mit Schußwaffen ausgestattet sind? (20-30 Mio. illegale Schußwaffen in Deutschland)

Nicht besonders viel. Man darf ja noch nicht mal ein Pfefferspray zu Selbstverteidigungszwecken erwerben, das Führen brauchbarer Messer ist ebenfalls bereits verboten. Der englische Baseballschläger fällt in der Öffentlichkeit auch aus, wenn man nicht gerade auf dem Weg zu einem Baseballspiel (als Spieler) oder zurück ist. Schuld daran ist unser deutsches Waffengesetz, das auch über so banale Sachen wie Küchenmesser, Baseballschläger, Bambusrohre oder eben Pfeffersprays zu regeln hat.

Was aber tun, wenn der Mob Ihnen die Türe eintritt, Sie verprügelt und verletzt, den Fernseher und das Handy klaut und anschließend das Haus und das Auto anzündet? Angedroht wurde es ja schon.

Uns legalen Waffenbesitzern, den Sportschützen und Jägern, geht es da etwas besser als dem Rest der Bevölkerung, wir dürfen unsere registrierten Waffen in unserem eigenen befriedeten Besitztum “führen”, allerdings nur solange wir die tatsächliche Gewalt darüber ausüben können. Also nicht Nachts, wenn wir üblicherweise schlafen. Da müssen die Waffen im zertifizierten Schrank verwahrt sein und dann kommt man auch nicht schnell dran. Nutzt uns demnach auch nicht viel.

Was wäre denn so schlecht daran, wenn man jedem unbescholtenen und überprüften Deutschen -nach einer gründlichen Ausbildung- die Möglichkeit einräumen würde, zur ausschließlich häuslichen Eigensicherung, eine legale Schußwaffe zu erwerben, wie dies z.B. in Österreich, der Schweiz  und Tschechien geltendes Recht ist? Diese auch griffbereit lagern zu können? Ich finde, soviel Vertrauen sollte unser Staat in seine Bürger haben. In Österreich, der Schweiz und Tschechien funktioniert das wunderbar, die Bürger fühlen sich sicherer, sie sind es auch. Denn die Verbrecher überlegen es sich zweimal, ob sie einen Waffenbesitzer angreifen sollen. Mit den dort für diesen Zweck vorhandenen Waffen passieren allen Statistiken zufolge nicht mehr Unfälle oder Straftaten, das genaue Gegenteil ist der Fall.

Mich interessiert Ihre Meinung, liebe Leser. Was sagen Sie dazu?

oder weniger, bis zur Bundestagswahl,
der daraufhin wahrscheinlich folgenden Zeitenwende für den
Schießsport, die Jagd und das Waffensammeln,
sowie
dem damit verbundenen Verlust Ihrer Freiheitsrechte
und Ihrer Sport- u. Jagdwaffen
(auch der Druckluft- u. Kleinkaliberwaffen)

 

 

Michael Kuhn

This entry was posted in Waffenrechtsblog. Bookmark the permalink.

9 Responses to Rule Britannia, Britannia Rule The World!

  1. Axel says:

    Absolut Deiner Meinung, Michael! Sonst passiert hier das, was bereits in England passiert ist: man hat legalen Waffenbesitz zum Verbrechen gestempelt – und darum besitzen dort nur noch Verbrecher Waffen.

  2. Axel says:

    PS: Die singen dort drüben übrigens nicht nur “Rule the Waves”, nein, auch “Hail to the Chief”, und ganz besonders gerne “Right or wrong, my Country”. Und wie man nun deutlich sehen kann halten sie sich an letzteres ganz besonders.

  3. Elias says:

    In England randalieren Jugendliche und ich bin mir sicher, dass da auch Kinder drunter sind. Es wäre zu makaber wenn Shopbesitzer haufenweise 14 Jährige abknallen würden – nur weil sie es dürfen.

  4. Alexander says:

    Hallo Michael,

    danke für diesen – wieder mal – äußerst ausgezeichneten Artikel.
    Die Leute in England tun mir wirklich sehr leid.Sie haben keine Möglichkeit sich und ihre Angehörigen zu schütze und sind dem Mob auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

  5. Michael Kuhn says:

    @Elias:
    Etwas zu dürfen bedeutet nicht zwangsläufig, es auch tun zu müssen.
    Die erste Funktion einer Waffe ist die Drohwirkung, welche nicht zu verachten ist. Meistens ist die Situation dann schon entschärft.

    Wenn eine echte Notwehrsituation vorliegt ist jegliche Gegenwehr erlaubt. Wenn dies bei einem 14-jährigen der Fall ist stellt sich die Situation genauso wie bei einem 40-jährigen dar. Weil der Sie nämlich töten will. Sie können sich gerne von einem 14-jährigen töten lassen. Ich werde dies für mich nicht zulassen. Notwehr ist exakt definiert, ein ausgebildeter Waffenbesitzer wird nicht “haufenweise” 14-jährige abknallen.

    Ich vermute, Sie sind meinem Link zum Notwehrparagraphen nicht gefolgt, haben ihn nicht gelesen. Sonst würden Sie nicht solche Vermutungen äußern.

  6. Einfachgutdrauf says:

    Auch wenn ich gegen die Hetzjagt der Boulevardpresse und des linken Gutmenschentums bin, sogleich kann ich mich nicht dafür aussprechen, dass in unserem Lande ein jeder sich bewaffnen darf.

    Als Sportschütze möchte ich meinem Sport nachgehen, mit einer, zwei oder drei großkalibrigen Kurzwaffen.
    Weder benötige ich dazu ein Dutzend “Knarren”, noch würde ich sie unters Kopfkissen legen weil ja irgendwann mal jemand in mein Haus eindringen könnte und (vielleicht ist das zu optimistisch gedacht) noch sehe ich in unserer NRW Landeshauptstadt keine echten Anzeichen linksautonom-anarchistischer Auswüchse.

    Lassen wir die Kirche im Dorf und diskutieren nicht über “dutzende Jugendliche abknallen” – setzen wir uns lieber gemeinsam und mit Nachdruck dafür ein dass unter strengen Auflagen auch großkalibrige Kurzwaffen an seriöse, verantwortungsvolle Bürger ausgegeben dürfen.

    Diese Auflagen machen Sinn und sorgen dafür dass “Spinner” keinen Zugang zu gefährlichen Waffen haben – nun ist es an der apolitik endlich konsequent gegen illegal erworbene (Schuss-) Waffen vorzugehen anstatt den legal erworbenen Waffen immer mehr Riegel vorzuschieben.

  7. Thomas Leske says:

    Einige Aussagen über das Waffengesetz sind einfach falsch:
    – Pfeffersprays, die zur Tierabwehr bestimmt sind, unterliegen nicht dem Waffengesetz. Sie werden nicht dadurch zu Waffen, dass man sie gegen Menschen missbraucht oder missbrauchen will.
    – Baseballschläger sind keine Waffen, weil sie nicht zu diesem Zweck gefertigt wurden.
    – Messer, die nicht verboten sind, können auch geführt werden. Wenn Notwehr kein sozialadäquater Zweck ist, was dann?
    – Blasrohre sind zwar Schusswaffen, aber der Anhang des Waffengesetzes nimmt sie von den Regelungen wieder aus. (Außer das Blasrohr erweckt den Anschein einer Feuerwafffe.)

    Man braucht nach dem deutschen Notwehrrecht übrigens auch dann nicht zu weichen, wenn man selber gar nicht angegriffen wurde:
    Wer also als Kunde in einem Einkaufladen steht, und sieht wie sich plötzlich Plünderer über die Waren hermachen, kann man ihnen im Vorbeilaufen ein Taschenmesser in Bauch oder Rücken rammen. Die Getroffenen werden einen normalen Körperkontakt vermuten und zunächst gar nicht merken, wie ihnen geschehen ist (siehe Messerstiche bei der Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofes durch einen betrunkenen Täter). Gerade ein kleines Messer fällt dabei kaum auf.

    Faustmesser wären für körperlich Schwache ein Segen. Wenn es stimmt, was in einem BKA-Bescheid steht, sind solche Messer kaum abzuwehren. Hilfsweise kann man stattdessen Schraubenzieher oder Inbusschlüssel mit T-Griff verwenden.

    Wenn eine Hand voll Leute in jedem Laden auf diese Weise Nothilfe leistet, wird das Plündern bereits sehr gefährlich.

    Ich glaube aber nicht, dass der Ladenbesitzer eine Schusswaffe gegen Plünderer einsetzen könnte, ohne dabei Angestellte und Kunden in Lebensgefahr zu bringen.

  8. Michael Kuhn says:

    Hallo Thomas,

    ich widerspreche ungern:

    Tatsächlich wird in der Praxis derjenige, der bei einer polizeilichen Personenkontrolle angibt, sein Hundespray oder den Baseballschläger oder das Bambusrohr, auch den Schraubendreher, zur Selbstverteidigung mitzuführen, i.d.R. mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz konfrontiert werden, genauso wie beim Führen eines perfekt geeigneten Einhand- oder Faustmessers.

    Strategien oder Techniken wie hier beschrieben helfen allerdings dem Rollstuhlfahrer oder sonstwie behinderten Menschen recht wenig. Ein Schuß aus der Schrotflinte in die Decke wird niemanden verletzen, die Missetäter aber höchstwahrscheinlich vertreiben. Mission accomplished.

  9. Alexander von derklettersteiger.de says:

    Klasse Tipp. Muss ich auch mal testen! Grüße, Alexander

    http://derklettersteiger.de/test-mil-tec-rescue/

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *