Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes die Änderungen des Waffengesetzes begrüßt und die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit sogenannten großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte. Darüber hinaus soll die Genehmigung von Sportordnungen für bestimmte Schießdisziplinen (IPSC-Schießen) kritisch überprüft werden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, über das Veranlasste zu berichten.
Dieser Bericht ist jetzt online (Dank an User MichaelDa von Waffen-Online.de), die Stellungnahme der Bundesregierung fällt in weiten Teilen vernünftig aus, auch wenn die eine oder andere Passage noch etwas grün und rot gefärbt ist. Ansonsten scheinen die Recherchen sorgfältig und gründlich durchgeführt worden zu sein. Ist aber nichts, was nicht schon vorher bekannt gewesen wäre. Wurde halt wieder mal Geld zum Fenster hinausgeworfen.
Besonders zu beachten ist aber, daß die biometrische Sicherung der einzelnen Waffe ala Armatix noch nicht endgültig vom Tisch ist! Hier muß dem Gesetzgeber weiterhin mit Fakten geholfen werden.
Nachtrag: Bei Visier gibt es weitere Meinungen dazu.