Das Landratsamt Heidenheim hat einen Schützen mit diesem Schreiben aufgefordert seine Bedürfnisse nachzuweisen. Und zwar rückwirkend und für alle seine Waffen und Wechselsysteme. Sonst würde er seine neue (rechtmäßig auf gelbe WBK erworbene) Waffe nicht eingetragen bekommen.
Davon abgesehen daß es sich hier eindeutig um Nötigung handelt ist die Forderung ansich ebenfalls rechtswidrig und von keinem Gesetzestext der Bundesrepublik Deutschland gedeckt.
Wie das früher in der DDR war ist mir nicht bekannt, vielleicht hofft aber der Sachbearbeiter des LRA Heidenheim ja auf eine Rückkehr derselben? Es ist ja bekannt, daß Dummheit eine Voraussetzung ist um in solchen Systemen Karriere zu machen.
Ich bin mal gespannt ob man erfährt wie das ausging…….
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