Stadt Stuttgart: Illegale Maßnahmen?

Der Stuttgarter Ordnungsbürgermeister, Dr Martin Schairer (CDU), ein Mann, der es anscheinend mit den Gesetzen nicht immer so genau nimmt (Vorwürfe (nicht von mir): Widerrechtliche Vorteilsgewährung an Familienangehörige. Untreue im Amt. Amtsmissbrauch im Dienst. Beihilfe zur Leistungserschleichung. Unterschlagung (hier der Geldwertende Vorteil des Parkens). Widerrechtlicher Gebrauch von Gemeineigentum. Betrug zum Nachteil der Stadt Stuttgart.), Chef des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung (ein Referat, das illegale Waffen produziert), hat wieder zugeschlagen. Und wieder sieht es so aus, als ob sein Verständnis von Recht und Unrecht ihm einen Streich gespielt hätte, als ob seine neueste Verwaltungskreation nicht ganz rechtmäßig ausgestaltet sei.

Er hat das Gebührenverzeichnis des Amts für öffentliche Ordnung überarbeitet. Beschlußvorlage dazu. Die Stundensätze nur für Waffensachen wurden von 50,– Euro auf 70,18 Euro pro Stunde heraufgesetzt. Bei dieser Berechnung sind gewisse Vorschriften, die Verwaltungsvorschriften nämlich,  zu beachten. Diese scheinen nicht eingehalten worden zu sein, zumindest sind “interne Verrechnungen” in der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen. Betrifft immerhin 13,48 Euro von diesen 70,18 Euro pro Stunde.

Das neue Gebührenverzeichnis sieht Erhöhungen in allen Bereichen vor. Von der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bis zu den Gebühren für die Aufbewahrungskontrollen. Speziell diese wurden von 20,– Euro auf 210,– Euro (keine Beanstandungen) und von 200,– Euro auf 420,– Euro (Beanstandungen) heraufgesetzt. Auch andere Gebührentatbestände des Waffenrechts werden -einfach so- mal schnell in der Höhe verdoppelt.

Die Bundesregierung empfiehlt, daß die Kontrollen gebührenfrei sein sollen und Stuttgart erhöht auf 1.050%. Sauber gemacht, das Ziel “weniger Waffen ins Volk” wird dadurch sicher schnell erreicht, sind die Kontrollen doch willkürlich und dürfen bei “speziellen” Waffenbesitzern gerne auch wöchentlich durchgeführt werden.

Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb reine Verwaltungstätigkeiten -wie das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte- gegenüber derselben Verwaltungstätigkeit derselben Person beim z.B. Ausstellen eines Fischereischeines teurer sein sollen. Die Stundensätze werden nämlich nur beim Punkt Waffenrecht geändert! Die 10 anderen Bereiche des Amts für öffentliche Ordnung bleiben von der Erhöhung der Stundensätze unberücksichtigt. Ob das alles rechtens ist? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Oder verdienen die Sachbearbeiter für die 10 Minuten, die sie für die WBK brauchen, mehr als in den 10 Minuten für den Fischereischein? Die Sache stinkt.

Tja, wie dem auch sei, die Stuttgarter Waffenbesitzer haben jetzt zwei Möglichkeiten: Zahlen oder nicht zahlen.

Beim “Nichtzahlen” gibt’s aber ein Problem: Wenn man die Kontrolleure freiwillig eingelassen hat ist man in jedem Fall zahlungspflichtig, weil man ja die “Dienstleistung” der Behörde selbst veranlasst hat, einfach durch hereinbitten und Schränke öffnen. Dann im Nachhinein die Zahlung zu verweigern ist dumm, damit kommt man vor den Gerichten nicht durch. Es gibt bereits genügend Urteile dazu, auch dieses.

Da aber unser Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt, und das Waffengesetz ein Betreten der Wohnung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

(§36WaffG Abs.3 Satz3)  “Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.” 

kann man die Kontrolleure einfach wieder heimschicken, vorausgesetzt man hat vorher sichergestellt, daß die Kontrolle nicht  “nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit” erfolgt. Aber das kann man schnell feststellen, in diesem Fall kommt nämlich kein Kontrolleur, sondern ein SEK. Aber trotzdem: Immer sicherheitshalber nachfragen!

Das ist auch, was Absatz 7 des Art.13 GG sagt: “(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, (…) vorgenommen werden.

Also darf man -in diesem Fall- sanktionslos das Betreten der Wohnräume verweigern, keine Kontrolle, keine Gebühren! Das gilt aber wie gesagt nur für Wohnräume, stehen die Schränke z.B. in Geschäftsräumen sieht die Sache anders aus.

Sollten -in diesem Fall- dennoch Sanktionen durch die Behörden durchgeführt werden (z.B. Aberkennung der Zuverlässigkeit) so stünde diese Maßnahme als Erpressung und Nötigung im Amt  strafrechtlich gegen das Grundgesetz.

Wesentlich einfacher geht das Ganze jedoch vonstatten, wenn man Mitbewohner ohne eigene Waffen hat. Diese können nämlich für sich selbst in jedem Fall das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einfordern und das Betreten verbieten. Da können sich die Kontrolleure anstellen wie sie wollen, wenn meine Frau sagt, sie will keinen Fremden in der Wohnung haben, dann bleibt der draußen. Sanktionierungsversuche dagegen sind ebenfalls illegal, strafbar für den Täter.

Meine Ausführungen stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, sie bilden nur meine persönliche Meinung und Auslegung der Gesetze ab. Fragen Sie im Zweifel einen Anwalt ihres Vertrauens. Aber bitte einen guten, bevorzugt einen, der auf Waffenrecht spezialisiert ist und vor dem Bundesgerichtshof klagen kann. Denn vermutlich wird’s dort enden……

So weit sind wir schon gekommen, daß wir unsere Grundrechte abgeben müssen, um nicht -wenn auch illegalerweise- für deren Wahrnehmung bestraft zu werden. Und eine Stadt wie Stuttgart (nachdem sie mit der Waffensteuer nicht durchgekommen ist) nutzt dies unverschämterweise zum Nachteil der legalen Waffenbesitzer aus.

 Michael Kuhn

oder sogar weniger, bis zur Bundestagswahl,
der daraufhin
wahrscheinlich folgenden Zeitenwende für den
Schießsport, die Jagd und das Waffensammeln,
sowie
dem damit verbundenen Verlust Ihrer Freiheitsrechte
und Ihrer Sport- u. Jagdwaffen
(auch der Druckluft- u. Kleinkaliberwaffen)

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5 Responses to Stadt Stuttgart: Illegale Maßnahmen?

  1. Dan More says:

    Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung liegt, laut Bundesregierung im öffentlichen Intresse!

    Eine Verkehrskontrolle, die auch ohne Anlaß durchgeüfhrt wird und zudem einen wesentlich höheren personellen und somit uach finanziellen Aufwand verursacht ist ebenfalls im öffentlichen Interesse, hierbei werden aber nur dann Kosten fällig, wenn eine Beanstandung gefunden wird. Keine Beanstandung = Keine Kosten für den Kotrollierten.

    Die Politiker sollen mir nun bitte den Unterschied darin erklären, warum bei der einen Kontrolle, die ein vielfaches an Kosten verursacht keine Kosten auf den Kontrollierten fallen und bei der anderen schon!

  2. Gerry says:

    Der Begriff “Wohnung” in Art.13 Abs.1 GG ist weit auszulegen; er umfaßt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume. (vgl BVerfG, B, 13.10.71, – 1_BvR_280/71 –
    1. Art. 13 Abs. 1 GG erklärt die „Wohnung“ für unverletzlich. Die Verfassungsnorm soll die Privatsphäre in räumlicher Hinsicht schützen. In diese dürfen der Staat oder von ihm ermächtigte Dritte grundsätzlich nicht gegen den Willen der Bewohner eindringen. Im Interesse eines wirksamen Schutzes hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der „Wohnung“ weit ausgelegt. Er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 )

  3. “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser” soll von Lenin stammen.

    “Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser” stammt vom ehemaligen Bundespräsidenten Köhler, dem man alles nachsagen kann, jedoch nicht ideologische Überregulierung.

    Ohne Vertrauen gibt es keine Verträge, keine Wirtschaft, kein Wachstum.

    Mit vielen Kontrollen können wir die DDR 2.0 installieren. BDK und Co. arbeiten ja schon daran.

  4. Birkenfels says:

    Michael Kuhn hat vollkommen recht. Es ist ein Unding, dass Bürger für die Wahrnehmung eines Grundrechts mit der Wegnahme ihres Eigentums betraft werden können. Entweder gilt das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung uneingeschränkt für alle Bürger, also auch für Waffenbesitzer, oder es ist aufgehoben. Dann ist es umgehend aus dem Katalog der Grundrechte (Art. 1 – 19 GG) zu steichen. Die geistigen Verrenkungen, die bestimmte Juristen unternehmen, um die Kontrollen auf eine rechtlich “saubere” Basis zu stellen, sind allesamt zum Scheitern verurteilt, weil sie auf einem Verfassungsbruch beruhen.

  5. Franz Krieglstein says:

    Wer kann mir Auskunft geben ?

    Wie kann ich die Stadt Stuttgart als Behinderten-Unfreundliche Stadt bekanntmachen ?

    In Stuttgart wird man als Behinderter abgezockt !
    Dafür werden extra Behindertenparkplätze ausgewiesen.
    Wenn man nun seinen Behindertenausweis gut sichtbar auslegt und auf diesen ausgewiesenen Parkplätzen parkt wird man mit einem Strafzettel über 35.– € abgezockt.
    Wenn man sich dann beschwert wird einem Mitgeteilt, dass der Behindertenausweis in Stuttgart nicht gültig ist sondern man muss eine extra Genemigung der Sadt haben.
    Es muss also jeder Behinderte erst mal bezahlen um das zu erfahren.

    Ich habe an 3 Tagen zu Untersuchungen vor dem Katharienen Krankenhaus jeweils für ca. 2 Stunden geparkt und werde jetzt mit 3 X 35.– € zur Kasse gebeten.
    Das sehe ich als Abzocke an Behinderten an.

    Wo und wie kann ich das Bekanntmachen ?
    Ich bin 73 Jahre alt, und mit der neuen Technick nicht so vertraut, bitte um Hilfe !!!

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