3.3 Auswirkungen bei Ablehnung der Stellenschaffungen
Die gesetzlichen Vorgaben des Waffengesetzes können nicht garantiert werden. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Erlaubnisinhaber ihre Waffen sicher und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter unterbringen. Dadurch kann sich eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Haftungsansprüchen ergeben.
Mit dieser Begründung beantragt das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Stuttgart über den Gemeinderat drei zusätzliche Planstellen von A9 – A11, wodurch dem Steuerzahler ein Schaden in sechstelliger Höhe entsteht. Natürlich wird auch die Stelle des Vorgesetzten dadurch aufgewertet, was zu weiteren Kosten führt, dieser wird ja schließlich auch befördert. Die Behauptung daß Waffenbesitzer per se unzuverlässig sind ist allerdings eine bodenlose Frechheit und Eingeständnis eigener Unfähigkeit. In diesem Fall dürfte eine Genehmigung zum Waffenbesitz nämlich gar nicht erst erteilt werden.
Das delikate an der ganzen Sache ist aber, daß bei 8.200 registrierten Waffenbesitzern in Stuttgart eine Zahl von 4300 verstorbenen Waffenbesitzern entgegensteht, bei diesen ist der Verbleib der Waffen ungeklärt!! Dies betrifft etwa 7.500 Waffen!
In Stuttgart sind auf ca. 4.300 sog. Alt-Erbfälle aufgelaufen (ursprünglicher Erlaubnisinhaber verstorben, Eigentum an Waffen geht auf Erben über, nicht aber automatisch die Erlaubnis zum Besitz). In diesen Fällen sind die Erben, d.h. die Waffenbesitzer, nicht bekannt. Ebenso ist nichts über den Verbleib der Waffen und deren Aufbewahrung bekannt. Auch die Aufklärung der rückständigen Erbfälle und die Einleitung der dafür notwendigen Maßnahmen sind – spätestens nach dem Amoklauf von Winnenden – überaus wichtig und dringend. Hier lauert ein unkalkulierbares Gefahrenpotential, zumal weder jemals eine Erlaubnis erteilt wurde noch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und der Aufbewahrung erfolgen konnte. Es ist davon auszugehen, dass in Stuttgart viele Personen Waffen besitzen, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben.
Diese Erkenntnis der zuständigen Behörde trifft mich zutiefst. Ich glaubte bisher, daß die Behördenmitarbeiter (wenn auch manchmal langsam) immer zuverlässig arbeiten und das Ergebnis dieser Arbeit immer zuverlässig und richtig ist. Jetzt muß ich feststellen, daß hier in unglaublicher Weise geschlampert wird. Ehemals registrierte Waffen “verschwinden” unter den Augen der zuständigen Behörden in die Illegalität, man weiß davon und tut jahr(zehnt?)elang nichts dagegen? Das kann doch nicht wahr sein?
Das ist ein Skandal allergrößten Ausmaßes. Betroffen ist nicht nur die Waffenbehörde, sondern auch das Einwohnermeldeamt. Warum? Ganz einfach: Jeder registrierte Waffenbesitzer hat eine Markierung “W” ganz oben in seiner Akte des Einwohnermeldeamts. (Analogien zur Kennzeichnungen des Dritten Reiches sind rein zufällig.) Dieses “W” (für Waffenbesitzer) dient dazu, auch anderen Behörden (z.B. Polizei) Hinweise auf den Waffenbesitz zu geben. Nun, wenn ein solcher registrierter Waffenbesitzer verstirbt muß das Einwohnermeldeamt zwingend die Waffenbehörde verständigen, damit der weitere Verbleib der registrierten Waffen geklärt werden kann. Aber dies scheint regelmäßig in deutschen Amtsstuben nicht zu passieren. Ob aus Dummheit oder Faulheit (was ja nicht abwegig ist) wird man wohl klären müssen.
Ich bin mal so frei und behaupte, daß das vermutlich auch in anderen deutschen Amtsstuben so gehandhabt wird. Dann ist nämlich auch erklärbar, woher ein großer Teil der illegalen Waffen in Deutschland stammt: Direkt von den Behörden selbst.
Dieser Beitrag gehört auf Holz kopiert und den Zuständigen nebst den ganzen hoplophoben Gutmenschen um die Ohren gehauen. Und wem wird es wieder angekreidet? Richtig, den LWB! Ergo: Egal was passiert, wir sind die Dummen!
Gruß sanngetall
Dieser Beitrag muss unbedingt in die gängigen Magazine der LWB. Es ist wirklich ein Witz, dass bei mehr als 50% der registrierten Waffenbesitzer in Stuttgart nicht geklärt worden ist an wen die Waffen vererbt wurden. Eine Unverschämtheit ist die Begründung: “Die Aufgabe war bislang nicht in dieser Deutlichkeit gesetzlich normiert.” Das ist die größte Frechheit. Die Aufgaben waren klar geregelt und die Aufklärung der Altfälle war davon vollkommen umfasst. Man müsste den Gemeinderatsmitgliedern dies mal erläutern, der Antrag ist eine bewusste Desinformation für Laien vor dem Hintergrund des WaffG 2009!
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