Waffensteuer / Waffenbesitzabgabe vorerst durchgefallen!

Heute  wollte in Stuttgart der Gemeinderat über die geplante Waffenbesitzabgabe abstimmen. Im Vorfeld wurden alle Gemeinderäte über die Tragweite ihres Tuns informiert, auch wurde ihnen das Gegengutachten des Professor Dr. Johannes Dietlein zur Verfügung gestellt. Dieses kommt zu folgendem Schluß:

  1. Die von einzelnen Kommunen angedachte Erhebung einer Waffenbesitzsteuer in der Gestalt einer kommunalen Aufwandsteuer ist unzulässig.
  2. Anknüpfungspunkt einer kommunalen Aufwandsteuer können allein private (Konsum-) Aufwendungen sein, die zur Aufrechterhaltung eines rechtlichen oder tatsächlichen „Zustandes” getätigt werden und hierbei über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen.
  3. Aus dem bloßen Waffenbesitz kann auch im Wege der typisierenden Betrach-tung nicht auf einen Konsumaufwand für die Aufrechterhaltung dieses recht-lichen und tatsächlichen Zustandes gefolgert werden.
  4. Mit dem Wesen der Aufwandsteuer unvereinbar wäre es, die Besteuerung an den (einmaligen) Akt des rechtsgeschäftlichen Erwerbs einer Waffe anzuknüpfen, selbst wenn hierbei ein finanzieller Aufwand getätigt wird.
  5. Erst recht kann eine unmittelbar aus dem Waffenbesitz resultierende wirtschaftliche Potenz des Eigentümers nicht Besteuerungsobjekt einer kommunalen Aufwandsteuer sein.
  6. Angesichts der grundsätzlichen Offenheit des Waffengesetzes hinsichtlich des Ortes einer sicheren Verwahrung kann der erforderliche „örtliche” Bezug einer Aufwandsteuer für ortsansässige Waffenbesitzer nicht unterstellt werden.
  7. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob der kommunale Lenkungszweck einer pauschalen Reduktion des privaten Waffenbesitzes mit den differenzierenden waffengesetzlichen Regelungen zur Anerkennung legitimer Erwerbs- und Besitzinteressen einzelner Gruppen von Waffenbesitzern vereinbar ist.
  8. Es ist nicht ersichtlich, wie die mit der Erhebung einer Waffensteuer einhergehenden Verwaltungskosten durch die Erträge einer auf den Waffenbesitz zu begrenzenden Aufwandsteuer gedeckt werden sollten.
  9. Soweit die Kommunen mit der „Waffensteuer” das Ziel verfolgen, die Waffen-besitzer an den Kosten verdachtsunabhängiger Kontrolle zu beteiligen, handelt es sich hierbei in Wahrheit um eine in jeder Hinsicht unzulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion.

Im Vorfeld hatten sich nur die FDP-Fraktions-Mitglieder und die Freien Wähler gegen eine solche Abgabe ausgeschlossen, die CDU und die SPD zeigten sich unbelehrbar. Die Republikaner waren dagegen die Waffenbesitzer abzuzocken. Die Grünen/Linken brauchten noch mal einen “Anstoß” 🙂 , waren doch auch sie im Vorfeld für die Waffensteuer. Schließendlich haben sie sich aber doch nicht getraut endgültig für die Waffenbesitzabgabe zu stimmen. Überaschenderwiese gab es eine Menge Abweichler bei der CDU, was wohl das Zünglein an der Waage ausmachte. Die SPD war stramm dafür, schlug sogar eine Erhöhung auf 150 Euro pro Waffe vor. Muß eine turbulente Sitzung gewesen sein.

Nun, nachdem man sich nicht einigen konnte, wurde das Thema “Waffensteuer” wieder mal vertagt, auf den  23.09.2010, andere Quellen sprechen vom 27.09.2010. Da haben die Herrschaften noch etwas Zeit um über den angedachten Blödsinn nachzudenken, vielleicht nützt es ja etwas.

EDIT 29.07.2010: Föll will unbedingt von den Waffenbesitzern verklagt werden, er schreit geradezu danach.

Michael Kuhn

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