Verfassungsbeschwerde der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz

Es wird im wahrsten Sinne des Wortes 🙂 gegengeschossen: Gegen das Waffengesetz. Nicht so wie Herr Grafe es gerne hätte, nein, die durch das Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung, welche durch das neue Waffengesetz ausgehöhlt wird, soll wieder hergestellt werden.

Pressemitteilung der FvLW

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine Regelung, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, ohne jeden Gefahrenverdacht in den Wohnräumen von Waffenbesitzern die Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zu überprüfen.

Dieser gravierende Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft mehr als zwei Millionen unbescholtene Jäger, Sportschützen und Waffensammler.

Während eine Durchsuchung nach illegalen Schusswaffen in den Wohnräumen eines mutmaßlichen Straftäters grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer richterlichen Durchsuchungsanordnung steht, sollen rechtmäßige Waffenbesitzer verpflichtet werden, den Behörden anlass- und verdachtsunabhängig Zutritt zu gewähren.”

Ich finde diese Klage gut und hoffe daß sie im Sinne der legalen Waffenbesitzer ausgeht. Es kann nicht sein, daß jeder Verbrecher mehr Rechte hat als ein mehrfach und regelmäßig überprüfter, registrierter, Waffenbesitzer.

Michael Kuhn

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