Waffenrechtsnovelle verfassungswidrig?

Ernst Krenkel von Backyard Safari hat eine interessante These aufgestellt. Ich neige dazu ihm zuzustimmen.

„Das in der Neufassung von § 27 III 1 Nr. 2 enthaltene Verbot für jugendliche Sportschützen, mit anderen als den dort ausnahmsweise genannten Schußwaffen auf Schießstätten zu schießen, verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) und ist somit verfassungswidrig.“

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