Aus gegebenem Anlaß möchte ich darauf hinweisen, daß es keine Pflicht ist die Kontrolleure zur „Nachschau“ nach § 36 Abs. 3 WaffG einzulassen. Siehe hier.
Es sind falsche Kontrolleure unterwegs, diese weisen sich mit gefälschten Papieren aus. Sie “kontrollieren” und verschwinden wieder. Tatsächlich ist das “kontrollieren” aber ein Ausspähen der Örtlichkeiten um zu nachtschlafender Zeit die Waffen ungestört stehlen zu können. Also aufgepasst!
Hi Michael,
gibt es hierfür eine offizielle Quelle, was die falschen Kontrolleure betrifft?
Gruß
Ken
Die Quelle ist eine Kreisbehörde in Hessen.
Weitere Info’s werden zu gegebener Zeit folgen.
Gruß
Michael