Ist das Waffengesetz überhaupt gültig?

Und alle anderen Gesetze der BRD?

Dieser Blogger stellt eine interessante Theorie auf.

Der Ansatz erscheint mir schlüssig und wert weiter verfolgt zu werden.
Leider fehlt mir das Wissen um die Zusammenhänge.
Gibt es einen Verfassungsrechtler, der sich öffentlich zu dem Thema
äußern würde? Auch mal die genannten Gesetze und Verordnungen,
die Beschlüße für einen Nichtjuristen aufdröseln würde?

Wenn das wahr wäre – war das Waffengesetz von 1919 eigentlich
besser oder schlechter für uns heutige Legalwaffenbesitzer?

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0 Responses to Ist das Waffengesetz überhaupt gültig?

  1. Danke für das aufnehmen dieses Artikels.Und nein es ist keine Theorie , es ist die Wahrheit.Es gibt auch Renommierte Menschen in Politik / Wirtschaft die dies bestätigen können.Hierbei genannt Pr. Dr. Schachtschneider. mfg Dirk

  2. Andreas says:

    Hallo !

    Dirk hat schon Prof.Dr Schachtschneider angesprochen und da hat er Ihnen einen sehr guten Tipp gegeben. Einen Vortrag dieses Herrn können Sie sich hier anschauen.

    http://gedankenfrei.wordpress.com/nwo-doku/

    Des Weiteren habe ich einige Fotokopien anzubieten die einwandfrei belegen, (das auch ein jur. Laie) dass die Ausführungen von Dirk Fakt ist.

    http://gedankenfrei.wordpress.com/2008/03/22/du-bist-deutschland-die-brd-das-provisorium/

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas

  3. 🙂 Danke Andreas 🙂

  4. Aufklaerer says:

    Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris, hatte der damalige US-Außenminister James Baker dem damaligen BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juni 1990, O.OO Uhr, gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt Völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

    Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23.08. 1990 den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. mit Wirkung vom 03.10. 1990. Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche, gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10. 1990 außer Kraft gesetzt. Ich verweise insoweit auf Artikel 4 Ziffer 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – (BGBL. II 1990, S. 889(890), wo es heißt: „Art. 23 a. F. wird aufgehoben.“

    Da der Einigungsvertrag – und damit auch die Aufhebung des Art. 23 GG a. F. – spätestens am 29.09. 1990 in Kraft trat (vgl. BGBL. II 1990, S. 1360), mithin vor dem 03.10. 1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem Datum auf der Grundlage des Art. 23 a. F. gar nicht mehr erfolgen. Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis heute nicht stattgefunden.

    Das bedeutet im Klartext nicht, daß das derzeitige Konstrukt „BRD“ in einem völlig rechtsfreien Raum existiert. Das bedeutet nur, daß die Verfassung des Deutschen Reiches, wie sie zu Kriegsende nach den Regelungen des alliierten Besatzungsrechts sich manifestierte, gegenwärtig die Völkerrechtliche Grundlage ist. Auf dieser Basis ist es z. Bsp. möglich, einen Gebührenbescheid wegen Verletzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr oder der „GEZ“ wegen Unzuständigkeit der ausstellenden Behörde zurückzuweisen!

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