Winnenden-Prozeß – Wer alles so Recht spricht……

Justitia -die auf dem linken Auge blinde Hure- braucht, um ihrer Waage den richtigen Schubs zu geben, die richtigen Helfer. Bei Verhandlungen vor dem Landgericht, wie dem Winnenden-Prozeß, gibts dafür zusätzlich zu den Berufsrichtern Laienrichter, auch Schöffen genannt:

Schöffen an Amts- und Landgerichten haben die gleichen Rechte und Pflichten. Der ehrenamtliche Richter übt als Vertreter des Volkes neben dem berufenen Richter „das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht“ aus (Definition aus § 30). Dieser Paragraph besagt im Wesentlichen folgendes:

  • Schöffen sind – in der Hauptverhandlung – mit dem Berufsrichter gleichberechtigt, sowohl bei der Urteilsfindung als auch bei der Festsetzung des Strafmaßes
  • Sie nehmen an allen Entscheidungen im Laufe der Hauptverhandlung teil, auch an solchen, die nicht das Urteil, sondern das übrige Verfahren betreffen
  • Wenn ausnahmsweise die Schöffen an einer Entscheidung nicht teilnehmen, muss dies ausdrücklich in einem Gesetz geregelt sein

Nun, solche Helfer sind notwendig und werden sicher auch gebraucht, manchmal ist halt der “gesunde Menschenverstand” als Gegengewicht zu den oftmals verstümmelten Gesetzen gefragt. Juristen dürfen aus diesem Grund keine Schöffen werden, sind zu sehr “betriebsblind”.

Weiterhin wird eine gewisse Unparteilichkeit von den Schöffen gefordert. Ist auch klar, es soll ja Recht gesprochen werden, da haben Vorurteile keinen Platz. Deshalb wurde auch einer der beiden Schöffen wegen Befangenheit vom Prozeß ausgeschlossen und ersetzt.

Der andere Schöffe  hingegen, Dietmar Näher, ist hier Gegenstand meiner Beobachtungen. Er ist in der Bloggerszene als “Politblogger” bekannt, ein linker Gutmensch, völligst “politically correct”, mit besten Blog(ck)warteigenschaften. Dazu bekennender Waffenhasser, auch einer derjenigen, die sich nur auf das Tatmittel anstatt auf den Täter konzentrieren.

Er verhehlt das auch nicht, schreibt ganz öffentlich in seinem Blog darüber. Lesen Sie bitte dort! Nun kann man sich fragen, wo denn hier die Unbefangenheit geblieben ist? Wieso darf ein solcher Mensch in einem solch wichtigen Prozeß “Recht sprechen”? Ein Mensch, der nicht begriffen hat, daß der andere Mensch, über den er zu richten hat, nicht für die Taten seines fast volljährigen Sohnes verantwortlich gemacht werden darf? Einer der anderen ganz selbstverständlich das Recht abspricht selbst Schöffe zu werden?

Für mich ist das unverständlich und läßt den Prozeß sowie vor allem das Urteil in ganz anderem Licht scheinen. Sagt man im “Ländle” nicht “G’schmäckle” zu so etwas? Sie, liebe Leser, machen sich sicher auch Ihre eigenen Gedanken dazu……..

Aus dem Merkblatt für Baden-Württembergische Schöffen:

3. UNPARTEILICHKEIT
Unparteilichkeit ist die oberste Pflicht der Schöffen wie der Berufsrichter. Schöffen dürfen sich bei der Ausübung ihres Amtes nicht von Regungen der Zuneigung oder der Abneigung gegenüber den Angeklagten beeinflussen lassen.
Sie haben ihre Stimme ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Fühlen sich Schöffen in ihrem Urteil den Angeklagten gegenüber nicht völlig frei oder liegt sonst ein Grund vor, der Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigen könnte, so haben sie das dem Gericht anzuzeigen. Dieses wird darüber entscheiden, ob sie in dem Verfahren mitwirken können.
In ihrem äußeren Verhalten müssen Schöffen alles vermeiden, was geeignet sein könnte, bei anderen Personen Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu erwecken. Insbesondere müssen sie vor, während und angemessene Zeit nach der Verhandlung jeden privaten Umgang mit den Verfahrensbeteiligten sowie mit deren Vertretern und Angehörigen vermeiden, vor allem jede Erörterung über den zur Verhandlung stehenden Fall unterlassen. Zu eigenen Ermittlungen (Zeugenvernehmungen, Tatortbesichtigungen usw.) sind Schöffen nicht befugt.

Erklärung der FvLW: Berechtigte Zweifel 

Nachtrag: Auch der andere, wegen Polizistenbeleidigung und Trunkenheit entlassenene Schöffe Martin S., ist beileibe kein Freund der Waffenbesitzer: Seine Homepage gibt Auskunft. Die von ihm dort gezeigten Verlinkungen  zeigen m.E. eindeutig, wes Geistes Kind auch dieser Herr ist.

Vermutlich stimmt das, mit der Schweinehundtheorie……..

Michael Kuhn 

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0 Responses to Winnenden-Prozeß – Wer alles so Recht spricht……

  1. Rüdiger says:

    Schön, dass hier nach einer kleinen Absenz, die ich bedauert habe, wieder ein echtes Feuerwerk von Artikeln stattfindet. Wie üblich interessante Hintergrundinformationen und pointiert geschrieben!

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