{"id":210,"date":"2011-09-22T17:21:58","date_gmt":"2011-09-22T16:21:58","guid":{"rendered":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/archives\/210"},"modified":"2011-09-22T17:21:58","modified_gmt":"2011-09-22T16:21:58","slug":"richter-sprechen-recht-gut-so-aufbewahrungskontrollen-sind-gebuhrenpflichtig","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/?p=210","title":{"rendered":"Richter sprechen Recht. Gut so. Aufbewahrungskontrollen sind geb\u00fchrenpflichtig."},"content":{"rendered":"<p>Normalerweise verstehen die Richter auch, um was es bei den Klagen geht, Fehlurteile sind selten. Nur ganz selten flie\u00dfen in die Rechtsprechung ideologisch gef\u00e4rbte pers\u00f6nliche Meinungen des Gerichts ein, mit dementsprechenden Nachteilen f\u00fcr den vom Urteil Betroffenen.<\/p>\n<p>Wie <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/vgstuttgart.de\/servlet\/PB\/menu\/1271394\/index.html?ROOT=1192939\">dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az.: 5 K 2953\/10)<\/a> unter dieser Fragestellung einzusch\u00e4tzen ist werden wir gleich sehen.<\/p>\n<p>Zum Fall: Ein Waffenbesitzer hat legale Waffen angemeldet in seinem Besitz, die Waffenkontrolleure besuchen ihn unangemeldet(?) zu einer anla\u00dflosen Aufbewahrungskontrolle nach \u00a7 36 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes, welche der Waffenbesitzer zul\u00e4\u00dft. Es wird nichts beanstandet, alles \u00a0in Ordnung. Danach folgt eine Rechnung f\u00fcr die Kontrolle an den Kontrollierten. Dieser ist der Meinung, die Kontrolle liege im \u00f6ffentlichen Interesse und sei deshalb kostenfrei durchzuf\u00fchren. Die Beh\u00f6rde sieht das naturgem\u00e4\u00df anders, man kann sich nicht einigen, ein Rechtsstreit folgt.<\/p>\n<p>Irgendwann spricht ein Gericht dann Recht, wie hier geschehen. Der Kontrollierte wird verdonnert die streitigen Geb\u00fchren zu zahlen, die Begr\u00fcndung ist eindeutig:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8222;Das Geb\u00fchrenrecht als Teil des Verwaltungsverfahrens falle in die Regelungskompetenz der L\u00e4nder, so dass es grunds\u00e4tzlich den L\u00e4ndern obliege in eigener Ver-antwortung die Erhebung von Verwaltungsgeb\u00fchren f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der eigenen Beh\u00f6rden und zur Deckung des eigenen Verwaltungsaufwandes zu regeln.<br \/>\n<\/em><\/p><\/blockquote>\n<blockquote><p><em> Eine entsprechende Erm\u00e4chtigungsgrundlage zur Geb\u00fchrenfestsetzung finde sich in Baden-W\u00fcrttemberg in \u00a7\u00a7 2, 11 des Kommunalabgabengesetzes i. V. m. \u00a7 4 Abs. 3 des Landesgeb\u00fchrengesetzes, wonach die Gemeinden bei einer Aufgabenwahrnehmung als untere Verwaltungsbeh\u00f6rde die geb\u00fchrenpflichtigen Tatbest\u00e4nde und die H\u00f6he der Geb\u00fchren durch Satzung festlegen. Eine solche Satzung habe auch die Stadt Heilbronn erlassen und darin einen hinreichend bestimmten Geb\u00fchrentatbestand f\u00fcr Pr\u00fcfungen und Untersuchungen nach dem Waffengesetz, die im Interesse oder auf Veranlassung des Geb\u00fchrenschuldners vorgenommen werden, vorgesehen.<br \/>\n<\/em><\/p><\/blockquote>\n<blockquote><p><em>\u00a0Bei der vorgenommenen Waffenkontrolle handle es sich um eine derartige geb\u00fchrenpflichtige Amtshandlung im Sinne der Geb\u00fchrensatzung der Stadt Heilbronn, <strong>die insbesondere auch vom Kl\u00e4ger veranlasst worden sei.<\/strong>&#8220;\u00a0<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Und weiter:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8222;Die durchgef\u00fchrte Waffenkontrolle kn\u00fcpfe daher <strong>wegen der besonderen Gef\u00e4hrlichkeit des Waffenbesitzes<\/strong> allein an den Waffenbesitz als solches an und falle daher &#8211; ungeachtet dessen, ob Anlass zu Beanstandungen oder Kontrollma\u00dfnahmen gegeben worden sei oder nicht &#8211; in den Verantwortungsbereich des Kl\u00e4gers als Waffenbesitzer und werde so von ihm veranlasst und ihm zugerechnet.&#8220;\u00a0<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>So weit so gut. Bis auf die Erw\u00e4hnung der &#8222;besonderen Gef\u00e4hrlichkeit des Waffenbesitzes&#8220;. Wenn legaler Waffenbesitz gef\u00e4hrlich sein soll (durchschnittlich 8 Tote j\u00e4hrlich) was ist dann mit dem Besitz von Kraftfahrzeugen (ca. 4.000 Tote j\u00e4hrlich)? \u00a0Wird in Zukunft jede unbeanstandete Fahrzeugkontrolle durch die Polizei ebenfalls geb\u00fchrenpflichtig? Ganz sicher nicht.<\/p>\n<p>Und schon haben wir hier ein ideologisch gef\u00e4rbtes Urteil. Da n\u00fctzt es auch nichts, wenn der Richter ausf\u00fchrt: <em>&#8222;Dar\u00fcber hinaus enthalte weder das Waffengesetz noch die landesrechtlichen Regelungen sowie die Satzung der Stadt Heilbronn f\u00fcr die seit 2009 eingef\u00fchrte Kontrollm\u00f6glichkeit eine Geb\u00fchrenfreistellung.&#8220;<\/em> , denn das ist falsch, die Neuregelung der <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_117\/SharedDocs\/Drucksachen\/2011\/0301-400\/331-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/331-11.pdf\">Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz<\/a> (auf Seite 145) sagt aus, da\u00df die Kontrollen geb\u00fchrenfrei sein sollen. Die Verabschiedung dieser Verwaltungsvorschriften wird allerdings seit Monaten von der BaW\u00fc-Arbeitsministerin Katrin Altpeter aus fadenscheinigen Gr\u00fcnden blockiert, so da\u00df diese f\u00fcr diesen Fall nicht herangezogen werden konnten.<\/p>\n<p>Wie dem auch sei, die Geb\u00fchren f\u00fcr die Kontrolle sind rechtm\u00e4ssig. Der Kontrollierte hat aktiv an der Kontrolle mitgewirkt, hat die Kontrolleure eingelassen, obwohl er dies ja gar nicht gemusst h\u00e4tte. Ich habe das schonmal erkl\u00e4rt, <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/archives\/205\">im Zusammenhang mit einem anderen Gerichtsurteil, die Kontrollen betreffend<\/a>. Insofern hat der Waffenbesitzer sich die Konsequenzen aus der Kontrolle wiederum selbst zuzuschreiben, im jetztigen Fall eben die Geb\u00fchrenpflicht.<\/p>\n<p>Er h\u00e4tte ja von seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch machen und den Kontrolleuren den Zutritt zu derselben verweigern k\u00f6nnen. Das ist vollkommen legal und darf nicht sanktioniert werden. Das Grundgesetz steht \u00fcber dem Waffengesetz und genauso steht es auch im \u00a7 36 Absatz 3 WaffG  Satz 3 selbst:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8222;Wohnr\u00e4ume d\u00fcrfen <strong>gegen den Willen<\/strong> des Inhabers <strong>nur zur Verh\u00fctung<\/strong> dringender Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt.&#8220;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>In diesem Fall h\u00e4tte er also die Kontrolleure nur fragen brauchen, ob sie die Kontrolle zur &#8222;Verh\u00fctung dringender Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit&#8220; durchf\u00fchren. Bei Verneinung dieser Frage darf die Betretung der Wohnr\u00e4ume zu jeder Zeit -ohne einen Versto\u00df gegen das Waffengesetz zu begehen- abgelehnt werden. Bei anla\u00dflosen Aufbewahrungskontrollen besteht niemals eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit, sonst w\u00e4ren sie ja anla\u00dfbezogen.<\/p>\n<p>Wirkt man trotzdem -durch hereinlassen- aktiv an der Kontrolle mit, wird man in BaW\u00fc geb\u00fchrenpflichtig, weil das so im   <em>\u00a7\u00a7 2, 11 des Kommunalabgabengesetzes i. V. m. \u00a7 4 Abs. 3 des Landesgeb\u00fchrengesetzes<\/em> \u00a0steht. Die Geb\u00fchrensatzung der Stadt Heilbronn, die einen hinreichend bestimmten Geb\u00fchrentatbestand f\u00fcr Pr\u00fcfungen und Untersuchungen nach dem Waffengesetz, die im Interesse <strong>oder auf Veranlassung<\/strong> (aktive Mitwirkung) des Geb\u00fchrenschuldners vorgenommen werden, enth\u00e4lt, ist insofern rechtskonform.<\/p>\n<p>Wer den Nachteil der Geb\u00fchrenzahlung und eventuelle weitere -weitaus unangenehmere- Nachteile (<a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/archives\/205\">siehe dieses Urteil<\/a>) vermeiden m\u00f6chte, braucht sich -wie schon gesagt- nur an den\u00a0 \u00a7 36 Absatz 3 WaffG  Satz 3 zu halten. Dieser erlaubt zweifellos, die Kontrolle v\u00f6llig gesetzeskonform -unter Hinweis auf Artikel 13 des Grundgesetzes- nicht zu gestatten. Und zwar ohne irgendwelche Nachteile bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. Ich w\u00fcrde sogar soweit gehen, zu sagen, da\u00df der \u00a0 \u00a7 36 Absatz 3 WaffG  Satz 3 ganz klar ausdr\u00fcckt, da\u00df eine anla\u00dflose Kontrolle in den Wohnr\u00e4umen <strong>nur<\/strong> mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung des Waffenbesitzers -welche vorher einzuholen ist- m\u00f6glich ist. Die Formulierung: &#8220; \u00a0<em>d\u00fcrfen gegen den Willen des Inhabers&#8220; <\/em>sagt dies m.E. eindeutig aus. Wer seine Waffen allerdings nicht in Wohnr\u00e4umen aufbewahrt mu\u00df das Betreten dieser R\u00e4ume gestatten.<\/p>\n<p align=\"center\">\u00a0<em>Michael Kuhn<\/em><\/p>\n<p align=\"center\"><object id=\"countdown\" height=\"50\" width=\"400\" codebase=\"http:\/\/download.macromedia.com\/pub\/shockwave\/cabs\/flash\/swflash.cab#version=9,0,0,0\"><embed src=\"http:\/\/countdownpage.createyourcountdown.com\/?filename=0000gtcdb34aa8cd6adeff6306bac6f53707b04b_110705141517\" codebase=\"http:\/\/download.macromedia.com\/pub\/shockwave\/cabs\/flash\/swflash.cab#version=9,0,0,0\" allowFullScreen=\"false\" allowScriptAccess=\"sameDomain\" wmode=\"transparent\" height=\"50\" width=\"400\" name=\"countdown\"><\/embed><\/object><\/p>\n<p align=\"center\"><strong><size>oder sogar weniger, bis zur Bundestagswahl,<br \/>\nder daraufhin wahrscheinlich folgenden Zeitenwende f\u00fcr den<br \/>\nSchie\u00dfsport, die Jagd und das Waffensammeln,<br \/>\nsowie <\/size><\/strong><strong><size>dem damit verbundenen Verlust Ihrer Freiheitsrechte<br \/>\nund Ihrer Sport- u. Jagdwaffen<br \/>\n<\/size><\/strong><size>(auch der Druckluft- u. Kleinkaliberwaffen)<\/size><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Normalerweise verstehen die Richter auch, um was es bei den Klagen geht, Fehlurteile sind selten. Nur ganz selten flie\u00dfen in die Rechtsprechung ideologisch gef\u00e4rbte pers\u00f6nliche Meinungen des Gerichts ein, mit dementsprechenden Nachteilen f\u00fcr den vom Urteil Betroffenen. Wie dieses Urteil &hellip; <a href=\"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/?p=210\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-210","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-tetra-gun-waffenrechtsblog"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/210","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=210"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/210\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=210"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=210"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/waffenblog.tetra-gun.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=210"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}